Fa. Adam Zülch und Sohn seit 1899

Marmor · Granit · Kunststein

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Angebote

Die Angebote sind in bezug auf Preis und Lieferzeit stets freibleibend. Durch schriftliche Bestätigung werden Verkäufe und Vereinbarungen bindend.

 2. Lieferzeit

Die Lieferzeit ist unverbindlich. Daher hat der Besteller bei Überschreitung der Lieferzeit keinen Anspruch auf Schadenersatz. Ebenso entfallen die Vornahme eines Deckungskaufes, die Inverzugsetzung oder das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

3. Fracht- und Versandbestimmungen

Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt Versand unfrei. Fracht-, Transport-, Versicherungs- und sonstige mit dem Versand der Ware zusammenhängende Kosten gehen zu Lasten des Empfängers. Transportschäden müssen vom Empfänger unverzüglich dem Frachtführer gemeldet werden. Der Besteller trägt die volle Verantwortung für die sachgemäße Aufbewahrung und Lagerung der am Bestimmungsort ankommenden Ware. Versicherung gegen Feuer, Diebstahl usw. ist immer Sache des Bestellers.

4.Beanstandungen

Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware gemacht werden, wobei es gleichgültig ist, ob bis zu diesem Zeitpunkt eine Kontrolle der Ware vorgenommen wurde oder nicht.

5. Mängel

Im Rahmen der vereinbarten Garantiezeiten werden ab Lieferdatum festgestellte Mängel oder Materialfehler kostenlos beseitigt. Fertigungsmängel und Materialfehler müssen unverzüglich mitgeteilt werden. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ohne vorhergehende Genehmigung des Lieferers dürfen seitens des Bestellers oder Dritter Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht vorgenommen werden. Ebenso können Schäden, die durch Nichtbeachtung von Bedienungsvorschriften entstanden sind, nicht in die Haftung hereingenommen werden. Auch gegen Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstanden sind, nicht zu Lasten des Lieferers.

6. Höhere Gewalt

Sollte durch höhere Gewalt wie Streik,Aussperrung, Verkehrssperren, Mangel an Frachtgelegenheiten, Ausfall von Arbeitskräften oder Schwierigkeiten in der Belieferung von Roh- oder Betriebsstoffen, die Lieferung nicht möglich sein oder nur verspätet durchgeführt werden können, entfällt eine Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages, insbesondere zur Einhaltung von Lieferfristen.

7. Preise

Die Preise sind stets freibleibend.

8. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat zu erfolgen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf dem üblichen Scheck-, Überweisungs- und Nachnahmeweg. Sonst ist der Gesamtbetrag spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu entrichten, wobei der Lieferer berechtigt ist, den Betrag im Wege des Banklastschriftverfahrens zu erheben.

Bei Überschreitungen werden außerdem die üblichen Verzugszinsen und Bankprovisionen vom Rechnungsdatum abgerechnet. Zur Entstehung des Rechts des Lieferers auf Verzugsschadenersatz bedarf es keiner Inverzugssetzung. Kommt der Käufer mit den ihm obliegenden Zahlungen mehr als 14 Tage in Rückstand oder im Falle einer Klageerhebung , werden sämtliche Lieferungen sofort zur Bezahlung fällig und können eingeklagt werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt immer Eigentum des Lieferers, und zwar solange, bis der Gegenwert einschl. sämtlicher Nebenkosten voll bezahlt ist oder bis die in Zahlung gegebenen Schecks eingelöst worden sind. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine weitere Ver- und Bearbeitung der Ware. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen, ist der Besteller verpflichtet, sofort dem Lieferer Mitteilung zu machen. Die Eigentumsvorbehaltsware ist vom Käufer gegen Feuer ausreichend zu versichern.

10. Maße

Abweichungen in der Konstruktion und in den Maßen, insbesondere gegenüber Katalogabbildungen oder Beschreibungen werden vorbehalten. Solche kleinen Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile Knüllwald, und zwar sowohl für die Lieferung als auch für die Zahlung. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Fritzlar oder das Landgericht in Kassel.

12. Gültigkeit der Vertragsbedingungen

Durch Erteilung des Auftrages gelten diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen. Gegenteilige Vorschriften des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden.

Wird die Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen gerichtsseitig festgestellt, so wird die Rechtsgültigkeit aller anderen Vertragsbedingungen davon nicht berührt.

13. Sondervereinbarungen

Insbesondere werden Sondervereinbarungen, die von den Vertretern oder Beauftragten des Lieferers getroffen worden sind, nur dann rechtswirksam, wenn diese vom Lieferer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 


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